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AGB

1. Im Mietpreis sind folgende Versicherungen enthalten: Haftpflichtversicherung für Personenschäden; Haftpflichtversicherung für Sachschäden. Kaskoversicherung mit 2.000,-- EUR Selbstbeteiligung.

2. 3 Tage vor Beginn der Mietperiode überweist der Mieter dem Vermieter die Kaution in Höhe von 2.000,-- EUR. Der Vermieter ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste die nicht durch gewöhnlichen Gebrauch des Bootes entstanden sind (Abnutzung) vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten. Die Rückgabe der Kaution erfolgt per Überweisung nach Fahrtende. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters nicht ausgeschlossen.

2a. Bei Beauftragung werden 50 % des Charterpreises fällig. Die Restzahlung inklusive Kosten für Bettwäsche und Reinigungspauschale erfolgt spätestens 3 Tage vor dem Chartertermin.

3. Die Anmietung des Bootes gilt für das durch die Übernahme und Rücknahme vorgegebene Fahrgebiet. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrgebiet nicht zu

verlassen. Er bestätigt zu wissen, dass außerhalb des Fahrtgebietes Versicherungsschutz nicht besteht. Das Fahrgebiet ist das Gewässer Ostsee inklusive Deutschland und Dänemark. Polen ist ausgeschlossen.

4. Tritt der Mieter von diesem Vertrag zurück, so belaufen, sich die Stornokosten in der Regel: Bis 14 Tage vor vereinbarter Übernahme auf 50%, danach auf 100% des Mietpreises. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. In diesen Fällen wird sich der Vermieter um eine anderweitige Vermietung des Bootes bemühen. Gelingt ihm dies, so hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung von 100% des Mietpreises abzüglich einer Unkostenpauschale von 100,-- EUR. Es wird deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ausdrücklich empfohlen!

5. Der Mieter hat das gecharterte Boot „besenrein“ zum Ablauf der Mietperiode vor Einbruch der Dunkelheit an den Liegeplatz zu bringen. Ist das Boot bei der Rückgabe nicht entsprechend vorgereinigt, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Die Reinigungspauschale bei normaler Verschmutzung beträgt 125,-- EUR. Bei schweren Verunreinigungen wird eine Reinigungspauschale bis zu 400,-- EUR fällig.

           a) Das Boot darf ausdrücklich nicht zum Angeln genutzt werden. Die Beschaffenheit und die Ausführung mit Teak etc. ist dafür nicht geeignet.

6. Der Mieter verpflichtet sich an einer ausführlichen Übergabe mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und ein hierüber zu errichtendes Protokoll (Checkliste) zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Mieter verbindlich die ordnungsgemäße Übergabe des

Bootes nach Maßgabe des Protokolls.

7. Treten während der Mietperiode außerhalb des Heimhafens Schäden am Boot oder Ausrüstung auf, hat der Mieter den Vermieterunverzüglich fernmündlich zu informieren – HOTLINE: 0176-80221668. Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger fremder Hilfe ist nur im Fall der Gefahr für Leib und Leben oder des Verlustes des Bootes, oder nur mit fernmündlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei allen Schleppvorgängen sind zur vermeiden hoher Bergungskosten nach Möglichkeit nur eigene Tampen zu verwenden. Der Mieter erstellt eine Mängel- und Verlustliste, die er bei Rückgabe des Bootes dem Vermieter übergibt. Jeder außergewöhnliche Vorfall (z.B. Tampen in der Schraube oder dergl.) ist bei Rückgabe des Bootes zu melden.

8. Erfolgt die Rückgabe des Bootes später als zum Ende der Mietperiode, aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, für den Zeitraum ab Ende der Mietperiode bis zur Rückgabe des Bootes den Mietpreis, zeitanteilig berechnet, zu zahlen. In Schadensfällen wird der Vermieter alle haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüche geltend machen und Erträge hieraus

auf den Mietpreis anrechnen. Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen als den vereinbarten Ort, aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so trägt der Mieter alle Kosten für die Rückgabe des Bootes. Der Mietvertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.

9. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Boot wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden an Boot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird:

a) Nur die zulässige Höchstzahl an Personen an Bord nehmen, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten und keinen kommerzielle Tätigkeiten, wie Berufsfischfang oder Wettfahrten nutzen.

b) Keine Veränderung an Schiff oder Ausrüstung vornehmen.

c) Anderer Schiffe nur im Notfall in Schlepp nehmen.

d) Bei angesagten Windstärken von 6 oder mehr einen schützenden Hafen anlaufen bzw. nicht verlassen.

e) Das Boot weder untervermieten noch verleihen.

f) Bei Besorgnis einer Beschädigung des Bootes durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anlaufen, durch Aufslippen auf Kosten

des Mieters veranlassen und den Vermieter benachrichtigen.

g) Keine Tiere an Bord halten (Ausnahmen nach Absprache).

h) Bei Reinigung des Bootes keine scheuernden, ätzenden oder chlorhaltigen Putzmittel verwenden.

10. Der Ölstand des Motors und die Wasserfilter (Teil der Einweisung) sind vor jedem Auslaufen zu prüfen, Schäden die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Mieters.

11. Regressansprüche richten sich gegen den Vermieter / Eigner und müssen bei Rückgabe des Bootes durch den dortigen Beauftragten schriftlich bestätigt werden und beschränken sich bis zur maximalen Höhe der im Vertrag festgelegten Mietgebühr. Reklamation müssen außerdem spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreibung eingehen.

12. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter ist im Falle einer Veräußerung des angemieteten Bootes  oder im Schadenfall (nicht Vorliegen der Seetüchtigkeit z. B. durch Beschädigung des Vormieters) schadensersatzlos möglich. Der Vermieter wird dem Mieter nach Möglichkeit ein anderes Boot anbieten. Das Angebot darf der Mieter ablehnen und erhält die Anzahlung und Kaution in vollem Umfang zurück erstattet.

13. Gerichtsstand Amtsgericht Dortmund

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